Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden vor allem Personalkosten für F&E‑Tätigkeiten sowie Auftragsforschung.
Unternehmen erhalten die Zulage unabhängig von ihrer Größe, Branche oder Rechtsform als Steuergutschrift, die ihre Steuerlast mindert oder ausgezahlt werden kann.
Voraussetzung ist, dass es sich um innovative, experimentelle oder wissenschaftliche Projekte handelt, die von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) positiv bewertet werden und deren Aufwendungen sauber dokumentiert und nachgewiesen werden.
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