Forschungs-zulage

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden vor allem Personalkosten für F&E‑Tätigkeiten sowie Auftragsforschung.

Unternehmen erhalten die Zulage unabhängig von ihrer Größe, Branche oder Rechtsform als Steuergutschrift, die ihre Steuerlast mindert oder ausgezahlt werden kann.

Voraussetzung ist, dass es sich um innovative, experimentelle oder wissenschaftliche Projekte handelt, die von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) positiv bewertet werden und deren Aufwendungen sauber dokumentiert und nachgewiesen werden.

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Schritt 1 von 4
Aktuelle Schätzung (Forschungszulage): €0

KMU-Status

KMU = <250 MA + <50 Mio. € Umsatz (Indikativ, ohne Verbundprüfung)

F&E-Personalkosten

Vollzeitäquivalente pro Jahr (z. B. 2,5).
Es werden pauschale, branchenübliche Vollkosten (inkl. AG-Anteil) verwendet – keine individuellen Gehaltsdaten.
10 % 80 % 100 %
Anteil der Arbeitszeit, der im Jahr auf förderfähige F&E entfällt.

Auftragsforschung

70 % des Entgelts sind förderfähig.

Gemeinkosten (neu ab 2026)

NEU: 20 % Pauschale auf F&E-Kosten
Wird automatisch auf förderfähige Personal- und Auftragskosten angewendet.
Ab 2026 ohne Einzelnachweis möglich.

Ihr Förderpotenzial

€0
Jährliche Forschungszulage (geschätzt)

Zusammensetzung

Personal F&E (Bemessungsgrundlage)€0
→ Zulage auf Personal€0
Auftragsforschung (70 % förderfähig)€0
→ Zulage auf Aufträge€0
Gemeinkosten (20 %)€0
→ Zulage auf Gemeinkosten€0
🏆 Gesamt €0
Hinweis: Die Bemessungsgrundlage wurde auf 12 Mio. € gedeckelt (gesetzliche Obergrenze).

Ihr Nutzen (grobe Orientierung)

  • 0 Entwickler finanzieren
  • 0 Wochen R&D-Zeit
  • ✓ Prototyping budgetieren
Hinweis: Grobe Schätzung. Exakte Berechnung nur auf Basis der BSFZ-Bescheinigung und der tatsächlichen Aufwände.